Einen Anhaltspunkt über den von der Stadt Schweinfurt festgelegten Tarif können Sie der nachfolgenden Übersicht entnehmen. Innerhalb der Pflichtfahrgebiete der einzelnen Betriebssitzgemeinden Deutschlands gilt die Fahrpreisbindung an den Taxitarif der Tarifordnung, welcher mit dem jährlich geeichten Fahrpreisanzeiger zu ermitteln ist. Das Pflichtfahrgebiet erstreckt sich über Stadt- und Landkreis Schweinfurt.
Hier der entsprechende Link dazu:
gültig ab 01.04.2023
Grundgebühr | 4,30 EUR |
bis 3 km Tag / Nacht | 2,80 EUR / 2,30 EUR |
ab 4. km Tag / Nacht | 2,20 EUR / 2,30 EUR |
Zuschlag Großraumtaxi / Rollstuhltaxi | 7,00 EUR |
Wartezeit 36,00 EUR/h
Tagtarif: 06.00 - 22:00
Nachttarif: 22:00 - 06:00
Hier der link zur Taxitarifordnung der Stadt Schweinfurt:
Für Fernfahrten und Flughafentransfers oder andere Fahrziele außerhalb des Pflichtfahrgebietes lassen Sie sich bitte ein unverbindliches Angebot erstellen.