Taxi Reuther Schweinfurt - Wir bewegen Menschen
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Krankenfahrten

Begeben Sie sich vertrauensvoll in unsere Hände, denn wir wissen mit diesen sensiblen Themen umzugehen. Unsere Hilfsbereitschaft und Diskretion ist jederzeit gewährleistet. Taxi Reuther Schweinfurt

Krankenfahrten mit Taxi / Mietwagen sitzend:


·        Strahlentherapie

·        Chemotherapie

·        Dialyse

·        stationäre Aufn./Entl. 

·        Untersuchung Facharzt

·    Kur / Reha

-        Arbeitsunfälle 

 

Abrechnung aller Kassen, Versicherungen und Berufsgenossenschaften! 

Für Rückfragen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung!

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       Die Verordnung einer Krankenbeförderung

Voraussetzungen einer Fahrtkostenübernahme durch eine Krankenkasse als Kostenträger

Hierbei wird zwischen den Genehmigungsverfahren unterschieden:

 

-         Krankenfahrten, die direkt vom behandelnden Arzt                       verordnet werden

-         Krankenfahrten, die vom behandelnden Arzt verordnet                werden, jedoch einer weiteren Genehmigung des                          Kostenträgers voraussetzen

Diesen Unterschied finden Sie auf der Verordnung einer Krankenbeförderung (auch Transportschein oder Krankentransportschein genannt)

Unter 1.: Grund der Beförderung

Genehmigungsfreie Krankenfahrten a), b), c) und

Genehmigungspflichtige Krankenfahrten zu ambulanten Behandlungen d), e), f).

 

Sollten Sie die Voraussetzungen für genehmigungsfreie Krankenfahrten erfüllen, setzt der Arzt ein Kreuz in eines der 3 entsprechenden Kästchen a), b), c) darunter, Dies ist Grundvoraussetzung damit Taxiunternehmen Reuther Schweinfurt direkt und ohne weitere Genehmigung mit dem Kostenträger abrechnen kann.

Über das weitere Ausfüllen der Verordnung einer Krankenbeförderung gehe ich weiter unten näher ein.

 

Sollten Sie die Voraussetzungen für genehmigungspflichtige Krankenfahrten erfüllen, setzt der Arzt ein Kreuz in eines der 3 entsprechenden Kästchen d), e), f) darunter.

Dies hat zur Folge, dass Sie diese Verordnung Ihrem Kostenträger (Krankenkasse) zur weiteren Genehmigung vorlegen müssen.

Ob und in welchem Umfang dann Ihre Krankenkasse diese Krankenfahrten genehmigt, bleibt den Richtlinien des Kostenträgers (Krankenkasse) vorbehalten.

Nachdem es der Arzt verordnet hat, sollte dies in aller Regel auch genehmigungsfähig sein.

 

Im Allgemeinen sind folgende Krankenfahrten genehmigungsfähig:

 

·        genehmigungsfreie Krankenfahrten

a)     voll-/teilstationäre Krankenhausbehandlung

-         zur stationären Aufnahme

-         Entlassung von stationärem Aufenthalt

-         vorstationäre Untersuchung (bis 14 Tage vor Aufenthalt)

-         nachstationäre Behandlung (bis 14 Tage nach                              Aufenthalt)

b)     ambulante Behandlung

-         bei Merkzeichen „aG“, „BI“, „H“, Pflegegrad 3 mit                          dauerhafter Mobilitätseinschränkung, Pflegegrad 4 oder            5

c)     anderer Grund

-         legt der Arzt fest

 

·        genehmigungspflichtige Krankenfahrten mit                                 anschließender Zusage des Kostenträgers

d)    hochfrequente Behandlung

-         Dialyse, onkologische Chemo- oder Strahlentherapie

           vergleichbarer Ausnahmefall (Begründung unter 4.                       erforderlich)

e)     dauerhafte Mobilitätseinschränkung vergleichbar mit b)             und Behandlungsdauer mindestens 6 Monate                               (Begründung unter 4. erforderlich)

f)      anderer Grund für Krankenfahrt mit KTW                                        (Krankentransportwagen)

-         z. B. fachgerechtes Lagern, Tragen, Heben erforderlich              (Begründung unter 3. und ggf. 4. erforderlich)

 

Weitere Bestandteile der Verordnung einer Krankenbeförderung:

 

2. Behandlungstag/ Behandlungsfrequenz und                                  nächsterreichbare, geeignete Behandlungsstätte

 

Hier wird der Behandlungstag bzw. der Behandlungszeitraum, die Behandlungsfrequenz (Häufigkeit) und die Behandlungsstätte (Einrichtung und Ort) eingetragen.

Behandlungsstätte und Ort entfällt bei Entlassung von stationärem Aufenthalt zur Wohnung.

 

3. Art und Ausstattung der Beförderung

 

Hier sind unterschiedliche Beförderungsarten zur Genehmigung angegeben. Der Unterschied hier liegt bei nicht qualifiziertem Krankentransport (Krankenfahrt), qualifiziertem Krankentransport (Krankentransport) und qualifiziertem Krankentransport mit medizinischer Ausstattung und medizinischer Begleitung.

Da das Taxiunternehmen Reuther Schweinfurt lediglich Krankenfahrten sitzend mit dem Taxi oder Mietwagen durchführt, liegt die Relevanz der Genehmigung auf dem Kreuz im Kästchen Taxi/Mietwagen.

 

4. Begründung/Sonstiges

 

z. B. Datum der Aufnahme im Krankenhaus, Gewicht bei Schwergewichttransport, Wartezeit, Gemeinschaftsfahrt, Begleitperson, Ortsangabe, usw.

 

Weiterhin finden Sie auf der Verordnung einer Krankenbeförderung:

 

·        oben links

-         das Feld zur Angabe des Kostenträgers

-         das Adressfeld (Versicherter)

-         Kostenträgerkennung

-         Versicherten-Nr.

-         Status

-         Betriebsstätten-Nr.

-         Arzt-Nr.

-         Datum

 

·        oben rechts

-         Grund der Krankenfahrt

-         Hin- und Rückfahrt

 

Das Feld oben links sowie Hin- und Rückfahrt müssen auf zwingend für eine reibungslose Abrechnung zwischen Taxiunternehmen Reuther Schweinfurt und dem Kostenträger ausgefüllt sein.

 

Zum besseren Verständnis ist hier eine Verordnung einer Krankenbeförderung bildlich dargestellt:

 


 

Alle Angeben entstanden aus meiner langjährigen Erfahrung und sind ohne Gewähr.

   

Für genehmigte Krankenfahrten fällt evtl. Eigenanteil an, sollten Sie nicht von Zuzahlungen befreit sein.

Ob und in welcher Höhe und wie Sie sich von Zuzahlungen befreien lassen können, erfragen Sie bitte direkt bei Ihrer Krankenkasse.